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FAQ
In welchem Format wird das Logo benötigt?Das Logo benötigen wir als EPS-Vektorgrafik, Texte müssen vorab in Pfade oder Kurven umgewandelt werden. Weitere Hinweise zu Druckverfahren finden Sie hier.
Kann man einen Katalog vom Sortiment bestellen?SAM-Werbemittel bietet bewusst keinen Katalog an. Folgende Vorteile haben Sie davon:
Mit der Online-Kalkulation haben Sie sofort einen Richtpreis vorliegen. Sie brauchen auf kein Angebot zu warten und können gleich mit Ihrer Arbeit fortfahren. Da unser Sortiment fast täglich wächst, kann ein Katalog mit der Aktualität des Online-Shops nicht mithalten. Sie bezahlen bei SAM-Werbemittel nur für das Produkt und nicht auch noch für unnötigen Kosten, die beim Katalogversand entstehen. In einem Katalog haben Sie nur das Inhaltsverzeichnis als Orientierung. In unserem Online-Shop haben Sie eine komfortabel Suchfunktion. Sie können nach Wörtern und Wortbestandteilen suchen.
Wie lange ist die Lieferzeit?Werbemittel ohne Veredelung und Muster werden innerhalb von 3 Werktagen ab Lager ausgeliefert. Veredelte Werbegeschenke liefern wir in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen an. Davon ausgenommen ist Ware, die wir im Kundenauftrag importieren. Hier beträgt die Lieferzeit ca. 12-14 Wochen per Seefracht. Einen Fixtermin bei Importaufträgen können wir leider nicht bestätigen. Weitere Hinweise zu Lieferzeiten finden Sie hier.
Müssen auf die Getränkedosen Pfand bezahlt werden?Dies ist von der gewählten Füllung abhängig. Sollte dies der Fall sein erheben wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Einwegverpackungsverordnung ein Pflichtpfand von EUR 0,25 netto / Stück. Dieses Pfand bekommt der Endkunde im Handel gegen Abgabe der leeren Verpackung bar ausbezahlt. Zusätzlicher Nutzen: 25 Cent cash back für Ihren Kunden! Immer wieder tauchen im Markt Angebote vor allem ausländischer Anbieter von Wasser in PET-Flaschen ohne das abgebildete DPG Logo und dem dazugehörigen EAN-Code auf, die angeblich "pfandfrei" geliefert werden dürfen. Argumentiert wird hierbei, daß Werbeartikel pfandfrei wären bzw. die PET-Flaschen bei geschlossenen Veranstaltungen eingesetzt würden und somit nicht dem Pfandgesetz unterlägen. Das stimmt nicht und hat fatale Auswirkungen sowohl für den Händler als auch für den Industriekunden. Das Pfand ist auf allen Vertriebsstufen, angefangen vom Abfüller oder Importeur, zu erheben. Beim Import von Quellwasser oder anderen pfandpflichtigen Einwegverpackungen aus dem Ausland muss der Importeur am DPG Sytem als Erstinverkehrbringer teilnehmen und dafür Sorge tragen, dass das Produkt bei der DPG zertifiziert wird und sowohl das DPG-Logo mit Spezial-Sicherheitsfarbe auf den Produkten angebracht wird als auch der dazugehörige EAN-Code. Diese Spezialfarbe darf wiederum nur von wenigen Druckereien verarbeitet werden, die ebenfalls am DPG System als zertifizierte Mitglieder teilnehmen müssen. Wenn diese Rahmenbedingungen (Teilnahme des Importeurs am DPG System, Zusammenarbeit mit zertifizierten Druckereien mit DPG Spezialfarbe, DPG Logo und EAN-Code auf den Einzelartikeln, Pfanderhebung) nicht gesamtheitlich gegeben sind, liegt ein Verstoß gegen die Verpackungsverordnung vor, der in allen Handelsstufen mit Bußgeldern bis zu EUR 50.000,-- geahndet wird. Die Verpackungsverordnung, bzw. das Pfandgesetz unterscheidet nicht zwischen Verkaufs-, Werbe- oder Geschenkflaschen. SAM-Werbemittel arbeitet nur mit deutschen Herstellern. Diese übernehmen selbstverständlich diesen gesamten Prozess für uns und liefern nur Produkte mit DPG-Symbol, so dass absolute Rechtssicherheit besteht.
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