Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen von www.sam-werbegeschenke.de
Allgemeines
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit jeder Bestellung des Kunden wirksam. Sie können jederzeit online auf der Internetseite www.sam-werbegeschenke.de eingesehen werden. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil der jeweils abgeschlossenen Verträge. Andere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vereinbarung über die Schriftform. Sofern unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anderen Bestimmungen entgegenstehen, so werden diese durch unsere AGB aufgehoben, diese gelten ausschließlich.
1. Geltung
1. Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Dienstleistungen (Angebote, Lieferungen und Verträge), sowie sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden.
1.2 Leistungen für Beratung, sowie Ratschläge oder Empfehlungen erfolgen, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist, stets unverbindlich, gefälligkeitshalber und unentgeltlich. Eigenständige Verpflichtungen werden hierdurch nicht begründet.
1.3 Abweichende AGB des Kunden, sollte er Kaufmann sein, gelten nicht. Dies gilt auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Eine Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 7 Tagen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen. Die Firma SAM- Werbemittel verpflichtet sich zur Ausführung der Bestellung zu den Bedingungen der Website ausdrücklich erst nach schriftlicher Bestätigung der Bestellung per E-Mail , Fax oder Brief.
2.2 Die angebotenen Waren und Dienstleistungen der Firma SAM-Werbemittel richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Abschluss eines Vertrages sichert der Käufer automatisch zu, dass er dabei gewerblich handelt. Sollte wir nach dem Zustandekommen des Vertrages Kenntnis davon erlangen, dass der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, können wir binnen einer angemessenen Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
2.3 Alle unsere Angaben, Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in der jeweilige Produktveröffentlichung sind nur annähernd, jedoch bestmöglichst ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Als Produktveröffentlichung ist auch unser Angebot im Internet zu verstehen. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen unserer Lieferungen oder Leistungen. Sortimentsänderungen und Änderungen der technischen und optischen Ausführung müssen wir uns vorbehalten. Die jeweilige Produktveröffentlichung verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.
2.4 Eine Stornierung und/oder die Rückgabe von schriftlich bestellten und freigegebenen Produkten ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt besonders für Sonderanfertigungen. Die entsprechende Rechnung wird in jedem Fall zur Zahlung fällig.
3. Widerrufsrecht
3.1 Ein Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorgaben unter anderem nicht bei Lieferung von Software, Audio- oder Videoaufzeichnungen, sowie bei Produkten, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden (Sonderanfertigungen) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
3.2 Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht, wenn das Rechtsgeschäft zu gewerblichen oder der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers dienenden Zwecken abgeschlossen wurde.4. Preise & Muster
4.1 Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, d.h. exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht und Versicherung sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Versandweg und -mittel sind der Wahl des Verkäufers überlassen.
4.2 Der Kunde hat auf der Homepage die Möglichkeit, eine Preis-Kalkulation zu nutzen. Diese Kalkulation stellt ausschließlich ein unverbindliches und und freibleibendes Angebot dar. Die Preise für die Online-Kalkulation auf der Internetseite sind Richtpreise und unterliegen Schwankungen. Verbindlich sind ausschließlich die Preise in unseren schriftlichen Angeboten und Auftragsbestätigungen.
4.3 Für die Richtigkeit von nicht schriftlich (z.B. telefonisch) abgesetzten Bestellungen haftet ausschließlich der Besteller.
4.4 Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 2 Monaten, behalten wir uns das Recht vor, die Preise den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Materialkosten oder Tarifverträgen entsprechend zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein befristetes Kündigungsrecht. Geht uns nach Zustellung der Mitteilung über die Erhöhung nicht innerhalb von 7 Tagen eine Kündigung zu, so erlischt das Kündigungsrecht.
4.5 Liefermengen können unter Bezug auf die zum Zeitpunkt der Produktion zur Verfügung stehenden Rohstoffmengen nur unter Vorbehalt bestätigt werden.
4.6 Sollte der Auftraggeber meinen, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber binnen einer Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, schriftlich die vermeintlichen Abweichungen zu beanstanden. Unterlässt er die Prüfung der Auftragsbestätigung und die unverzügliche Beanstandung, so gilt unsere Auftragsbestätigung als richtig und beiderseits verbindlich.
4.7 Vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffene Nebenabreden bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit unseres schriftlichen Einverständnisses.
4.8 Nachträgliche Änderungen (Änderungen nach Druckgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
4.9 Muster von Werbeartikeln werden zzgl. Versandkosten berechnet. Musterartikel können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht zurückgenommen werden. Da unsere Artikel aus verschiedenen Auslieferungslagern stammen, können evtl. mehrmals Versandkosten anfallen.
Die Bestellung von Mustern ist auf 5 verschiedene Werbeartikel begrenzt.
5. Zahlung
5.1 In der Regel wird der jeweilige Auftrag erst nach Begleichung einer Abschlagsrechnung (üblicherweise i.H.v. 50% der Auftragssumme) bearbeitet.
5.2 Dem Kunden werden verschiedene Zahlungsmöglichkeiten eingeräumt. Die bei einem Auftrag vereinbarte Zahlungsmöglichkeit ist auf der schriftlichen Auftragsbestätigung angegeben.
5.3 Für Lieferungen innerhalb Deutschland gilt:
5.3.1 Rechnung:
Lieferung zu 100% auf Rechnung erfolgt grundsätzlich nur für Bestandskunden. Das Zahlungsziel und die Bankverbindung ist auf der Rechnung angegeben. Grundsätzlich gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum.
5.3.2 Vorkasse:
Die Ware verlässt erst das Lager, wenn der gesamte Betrag unserem Konto (gültig ist die Bankverbindung auf der Rechnung) gutgeschrieben wurde. Grundsätzlich gewähren wir 3 % Skonto bei Bestellungen per Vorkasse. Sollte der Betrag nicht innerhalb von 7 Tagen unserem Konto gutgeschrieben sein, so erhält der Kunde eine Aufforderung, den Betrag zu zahlen. Eine Nichtzahlung der Ware kommt nicht einer Stornierung gleich. Eine Stornierung muss immer schriftlich per Brief oder Fax erfolgen. Eine Stornierung von Sonderanfertigung ist nach schriftlicher Auftragserteilung nicht mehr möglich.
5.3.3 Bankeinzug:
Der Kunde erteilt der Firma SAM-Werbemittel die Erlaubnis vom Konto des Kunden den Rechnungsbetrag per Lastschrift einzuziehen. Grundsätzlich gewähren wir 3 % Skonto bei Bestellungen per Bankeinzug. Die Ware verlässt erst das Lager, wenn der gesamte Betrag unserem Konto (gültig ist die Bankverbindung auf der Rechnung) gutgeschrieben wurde. Sollte der Betrag von der Bank des Kunden storniert und zurückgebucht werden, trägt der Kunde die fälligen Gebühren. In diesem Fall berechnen wir zusätzlich 11,- € Aufwandspauschale.
5.4 Hinweis zu den oben genannten Zahlungsmöglichkeiten:
Bei Zielüberschreitung tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu berechnen.
5.5 Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlung oder die Stellung von Sicherheiten nach unserer Wahl zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist diesem nur gestattet, wenn es sich dabei um unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen handelt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6. Lieferfristen
6.1 Liefertermine und –fristen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, nicht vor Eingang vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
6.2 Die Auslieferung der vom Kunden bestellten Ware erfolgt an die bei der Bestellung angegebene Adresse des Kunden.
6.3 Der von uns bestätigte Liefertermin hebt diesbezügliche Vorschriften des Bestellers auf. Er gilt durch die widerspruchslose Annahme der Auftragsbestätigung als vereinbart.
6.4 Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel oder ähnliche sowie von uns nicht zu vertretende Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung.
6.5 Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass der Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
6.6 Bei Lieferverzug leisten wir nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist, bei entsprechendem Nachweis durch den Auftraggeber, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung.
6.7 Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Freigabe.
6.8 Korrekturvorlagen, Andruckmuster und ähnliches durch den Auftraggeber sind als annähernd zu betrachten.
6.9 Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung eine Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.
6.10 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden.
7. Gefahrenübergang
7.1 Die Gefahr geht bei Ausführung der Bestellung für die bestellten Waren mit Abgang aus dem Lager von SAM-Werbemittel oder einem Partnerunternehmen auf den Empfänger über. Dies gilt auch bei Beschädigung der Ware und der Umverpackung.
7.2 Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. 7.3 Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Käufer über.
7.4 Sollte der Käufer die Annahme verweigern, so trägt er die entstandenen Kosten, sowie 20 % vom Kaufpreis.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
8.2 Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Auftraggeber an seine Kunden weitergeleitet wird.
8.3 Übersteigt der realisierbare Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit die Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8.4 Der Auftraggeber tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zustehenden Forderung mit Nebenrechten an uns ab. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist jederzeit widerruflich. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns auf Verlangen den Abnehmer der Vorbehaltsware schriftlich zu benennen.
8.5 Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist seitens des Käufers auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
8.6 Im Falle des Zugriffs Dritter hat der Auftraggeber alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs, insbesondere auch im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage, sowie zur Wiederbeschaffung der Ware erforderlich sind.
8.7 Die aus Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
8.8 Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn und solange sich der Auftraggeber mit einer gesicherten Forderung in Zahlungsverzug befindet, zahlungsunfähig ist oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird.
8.9 Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Verarbeitung oder Umbildung findet nicht statt.
8.10 Wird die gelieferte Ware mit anderen Sachen verbunden, verarbeitet oder vermischt, so geschieht dies in unserem Auftrag, ohne dass hierdurch Verpflichtungen begründet werden.
8.11 Wenn bei Lieferung von Werkzeugen der Sicherungsfall eintritt, steht uns auch urheberrechtlich die Befugnis der noch in unserem Eigentum stehenden gefertigten Teile zu, bzw. das Recht, die Ware bis zum Schuldausgleich zu veräußern.
8.12 Weiter sind wir befugt, erforderlichenfalls die Vervielfältigung zu Ende zu führen. Etwa erforderliche
Zustimmungserklärungen Dritter wird der Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich besorgen.
8.13 Werkzeuge, auch bei für Auftraggeber geschützte Artikel, bleiben grundsätzlich unser alleiniges Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn für Werkzeuge Kostenzuschüsse, Werkzeugkostenanteil oder wie auch immer genannt, vom Auftraggeber bezahlt wurden, oder diese Kostenanteile mit in den Artikelpreis eingerechnet sind. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht von Seiten des Auftraggebers ebenfalls kein Anspruch auf Kostenerstattung für die Werkzeuge, bzw. Vorrichtungen oder Teilen derselben. Dafür übernehmen wir die Kosten zur Pflege und Reparatur der Werkzeuge auch bei Sonderanfertigung. Der Auftraggeber hat lediglich Anspruch, wenn er teilweise oder ganz das Werkzeug bezahlt hat, dass er jederzeit Sendungen aus dem Werkzeug mit mindestens 5.000 Stück pro Farbe, bzw. mindestens mit einem Rechnungswert von €1.500,00 pro Farbe, abrufen kann.
8.14 An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Übergabe zur Sicherung unserer sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Warenlieferungen ein Pfandrecht bestellt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
8.2 Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Auftraggeber an seine Kunden weitergeleitet wird.
8.3 Übersteigt der realisierbare Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit die Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8.4 Der Auftraggeber tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zustehenden Forderung mit Nebenrechten an uns ab. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist jederzeit widerruflich. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns auf Verlangen den Abnehmer der Vorbehaltsware schriftlich zu benennen.
8.5 Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist seitens des Käufers auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
8.6 Im Falle des Zugriffs Dritter hat der Auftraggeber alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs, insbesondere auch im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage, sowie zur Wiederbeschaffung der Ware erforderlich sind.
8.7 Die aus Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
8.8 Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn und solange sich der Auftraggeber mit einer gesicherten Forderung in Zahlungsverzug befindet, zahlungsunfähig ist oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird.
8.9 Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Verarbeitung oder Umbildung findet nicht statt.
8.10 Wird die gelieferte Ware mit anderen Sachen verbunden, verarbeitet oder vermischt, so geschieht dies in unserem Auftrag, ohne dass hierdurch Verpflichtungen begründet werden.
8.11 Wenn bei Lieferung von Werkzeugen der Sicherungsfall eintritt, steht uns auch urheberrechtlich die Befugnis der noch in unserem Eigentum stehenden gefertigten Teile zu, bzw. das Recht, die Ware bis zum Schuldausgleich zu veräußern.
8.12 Weiter sind wir befugt, erforderlichenfalls die Vervielfältigung zu Ende zu führen. Etwa erforderliche
Zustimmungserklärungen Dritter wird der Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich besorgen.
8.13 Werkzeuge, auch bei für Auftraggeber geschützte Artikel, bleiben grundsätzlich unser alleiniges Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn für Werkzeuge Kostenzuschüsse, Werkzeugkostenanteil oder wie auch immer genannt, vom Auftraggeber bezahlt wurden, oder diese Kostenanteile mit in den Artikelpreis eingerechnet sind. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht von Seiten des Auftraggebers ebenfalls kein Anspruch auf Kostenerstattung für die Werkzeuge, bzw. Vorrichtungen oder Teilen derselben. Dafür übernehmen wir die Kosten zur Pflege und Reparatur der Werkzeuge auch bei Sonderanfertigung. Der Auftraggeber hat lediglich Anspruch, wenn er teilweise oder ganz das Werkzeug bezahlt hat, dass er jederzeit Sendungen aus dem Werkzeug mit mindestens 5.000 Stück pro Farbe, bzw. mindestens mit einem Rechnungswert von €1.500,00 pro Farbe, abrufen kann.
8.14 An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Übergabe zur Sicherung unserer sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus Warenlieferungen ein Pfandrecht bestellt.
9. Gewährleistung
9.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen.
9.2 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware, als der bestellten, sind vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens binnen 3 Tagen nach Ablieferung bzw. wenn der Mangel bei unverzüglicher sofortiger Untersuchung nicht erkennbar war, 7 Tage nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.
9.3 Die Garantie auf die erworbene Ware beträgt 12 Monate. Des weiteren gilt die von den Herstellern der einzelnen Komponenten gewährte Garantie. Zur Erfüllung dieser Garantieansprüche haftet nicht der Verkäufer, sondern der Hersteller. Außerdem haftete der Hersteller für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
9.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
9.5 Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10 % werden marktüblich vorbehalten.
9.6 Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.
9.7 Mängel an Teile der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
9.8 Bei einer berechtigten, rechtzeitig erhobenen Mängelrüge behalten wir uns zunächst Nacherfüllung nach unserer Wahl vor. Das heißt Beseitigung des Mangels oder kostenlosen Austausch der vom Auftraggeber uns zurückzugebenden mangelhaften Waren gegen neue vertragsgemäße Waren (Ersatzlieferung). Erst bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Vergütung verlangen.
9.9 Weitergehende oder andere als die oben geregelten Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und u nsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
9.10 Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht, verarbeitet oder weitergeliefert werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos.
10. Sonstige Schadensersatzansprüche
10.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 10.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und nur bis zur Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, mindestens jedoch bis zu einem Betrag von Euro 500 000,- je Schadensfall begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist von den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Urheberrecht
11.1 Bei Bestellungen die Sonderanfertigungen zum Gegenstand haben, übernimmt der Besteller jede Haftung bezüglich des Bestehens seines Marken-, Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechte. Eine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Besteller stellt uns von jedweden Anprüchen Dritter frei.
11.2 Produktionsmittel, wie zum Beispiel Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen und Werkzeuge bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Die Zugänglichmachung für Dritte, Vervielfältigung oder Weiterverwendung bedarf unserer Genehmigung. Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
11.3 Alle auf der Website www.sam-werbegeschenke.de gezeigten Fotos, Grafiken, Texte, etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne unsere schriftliche Erlaubnis kopiert und/oder verwendet werden.
12. Druckaufträge und Korrekturen
12.1 Korrekturabzüge und –andrücke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
12.2 Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
12.3 Werden nach Korrekturvorlage umfangreiche Änderungen, Neusatz, oder andere, das übliche Maß
übersteigende Korrekturen gegenüber der eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt, werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet.
12.4 Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Satz und Andruck werden auch dann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird.
12.5 Für erhebliche Abweichung der Beschaffenheit des von uns beschafften Kunststoffs, Papiers und sonstigem Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen unsere Vorlieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten.
12.6 Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die
Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
12.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen innerhalb der Auflage und zwischen Andruck und Auflagedruck vorkommen und gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge.
13. Impressum
13.1 Wir behalten uns das Recht vor, auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle der von uns gelieferten Artikel unseren Firmennamen und/oder den Namen des Zulieferers bzw. Herstellers anzubringen.
13.2 Auch behalten wir uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiterzuverwenden.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Bei sämtlichen mit uns geschlossen Verträgen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14.2 Soweit zulässig, wird für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Gerichtsstand am Sitz von SAM-Werbemittel vereinbart.
15. Datenschutz
15.1 Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung erfragt, es sei denn der Kunde wünscht zusätzliche Servicedienstleistungen. Kundendaten werden nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung weitergegeben. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten erwirken, sowie unentgeltlich Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten verlangen.
16. Haftungsausschluss
16.1 Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
16.2 Wir haben auf unseren Seiten Links (Verweise) zu anderen Seiten im Internet gelegt.
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17. Salvatorische Klausel
17.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, eine Vertragslücke enthalten oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die d em Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
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